Immobilientreuhand Krachler

Das Verwaltungshonorar

In der Praxis werden die nachstehenden "maximal zulässigen" Honorare nur selten tatsächlich bezahlt. Lassen Sie sich von uns ein Angebot für Ihr Objekt erstellen und vergleichen Sie es mit Ihren bisherigen Verwaltungskosten! Ein Angebot kostet natürlich nichts und kann Ihnen nur Vorteile bringen!

Ein Überblick

Eigentumswohnungen & sonst. Gebäude:

Das Honorar ist nicht gesetzlich festgelegt. Es beträgt nach den Empfehlungen der Bundesinnung branchenüblich zwischen 2 ‰ und max. 3 ‰ des Neubauwertes des verwalteten Objektes pro Jahr zzgl. USt

Beispiel:
Bei einer 60 m² Eigentumswohnung sind das Euro 17,44 pro Monat zzgl. 20 % USt. (unter Zugrundelegung eines Richtwertes für Wohnbaukosten in Höhe von Euro 1.744,14 pro m² Wohnnutzfläche).

Mietwohnungen:

Das maximale Honorar ist gesetzlich festgelegt und beträgt den Kategoriebetrag für Wohnungen der Ausstattungsklasse A gemäß § 15a(3) MRG, = derzeit Euro 3,43 pro m² Wohnnutzfläche pro Jahr zzgl. USt.

Beispiel:
Bei einer 60 m² Mietwohnung wären das 17,15 Euro pro Monat zzgl. USt.

 

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